„Erzbistum mitgestalten“, unter diesem Motto wurden die Inhalte der Arbeit am pastoralen Stellenplan 2017 bis 2022 im Erzbistum Bamberg zusammengefasst (siehe https://erzbistum-mitgestalten.de).
Dieser Prozess ist die gemeinsame Antwort auf Erfordernisse unserer Zeit. Es geht darum, mit weniger pastoralem Personal langfristig das pastorale Leben vor Ort zu erhalten – mit all seiner Einzigartigkeit und Vielfalt. Die gemeinsame Antwort zu finden, erfordert einen intensiven Dialog von Laien und Klerikern sowie von Neben- und Hauptamtlichen zu den Herausforderungen einer sich wandelnden Kirche. Verkündigung und gottesdienstliches Leben, Gemeinschaft und Caritas sollen zukunftsfähig gestaltet werden.
Aus diesem Prozess entwickelten sich die Organisationsstrukturen des Erzbistums Bamberg mit 10 Dekanaten, 35 Seelsorgebereichen mit 367 Pfarreien.
Der örtliche Seelsorgebereich Gügel besteht aus 12 selbständigen Pfarreien. Vertretungsorgan des Seelsorgebereiches ist der gewählte Seelsorgebereichsrat bestehend aus gewählten Mitgliedern der 12 selbständigen Pfarreien. Rechtsgrundlage ist die Satzung der Laienräte im Erzbistum Bamberg vom 28. Januar 2021 und 27. August 2021.
Dieser Seelsorgebereich bildet gleichzeitig die Gesamtkirchengemeinde Gügel. Um eine Bündelung und Zentrierung von Verwaltungs- und Trägeraufgaben zu erreichen, wird als Vertretungsorgan für die Gesamtkirchengemeinde eine Gesamtkirchenverwaltung gebildet.
Die Aufgaben des Seelsorgebereichsrat sind in § 27 der Satzung der Laienräte im Erzbistum Bamberg abgebildet (https://pfarrgemeinderatswahl-bamberg.de/service/satzung-und-wahlordnung/):
(1) Der Seelsorgebereichsrat berät oder beschließt in allen Fragen, die den
Seelsorgebereich als Ganzes oder die Zuständigkeit mehrerer Pfarrgemeinderäte gleichzeitig betreffen.
(2) Der Seelsorgebereichsrat fördert das Apostolat der Laien und die Zusammenarbeit der verschiedenen kirchlichen Akteure. Er unterstützt insbesondere die Zusammenarbeit der Pfarrgemeinderäte und Verbände.
(3) Der Seelsorgebereichsrat beschließt für seine Arbeit Schwerpunkte, die sich an den Grundvollzügen von Kirche – Liturgia, Martyria, Diakonia und Koinonia – orientieren.
(4) Der Seelsorgebereichsrat erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Pastoralteam das Pastoralkonzept des Seelsorgebereichs und entwickelt dieses regelmäßig fort.
Der Seelsorgebereichsrat soll die Zusammenarbeit zwischen den Pfarreien verstärken und verbessern und die Wahrnehmung der gemeinsamen Verantwortung fördern.
Der Seelsorgebereichsrat soll das Glaubensleben aktivieren, die Strukturen vereinfachen sowie die pastorale Zusammenarbeit aller Pfarreien des Seelsorgebereiches kontinuierliche weiterentwickeln.
Nicht austreten,
sondern Eintreten für Jesus Christus,
sein Evangelium und seine Kirche.
Nicht passiv abwarten,
sondern tätig mitgestalten.
(Quelle: gekürztes Zitat des + Erzbischofs em. Dr. Ludwig Schick)
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