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Ablass und Versöhnung

Die im 14. Jahrhundert entstandene kirchliche Tradition der Heiligen Jahre geht auf das biblische Vorbild des Jubeljahres im Buch Levitikus 25, 1-28 zurück, das als Erlass- oder Befreiungsjahr gefeiert worden ist. Nach siebenmal sieben Jahren feierte man im 50. Jahr einen Neuanfang der Geschichte, der verbunden war mit der Verpflichtung, Sklaven die Freiheit zu schenken, den Armen die Schulden zu erlassen und zum Grundbesitz zurück zu kehren.

Im christlichen Kontext wurde dieser Gnadenaspekt der Befreiung und Erlösung mit der Gewährung eines vollkommenen Ablasses der Sünden und ihrer Folgen verbunden. Diesen Ablass können alle gewinnen, die in echter Umkehrgesinnung eine der Heiligen Pforten durchschreiten.

Wer nicht nach Rom reisen kann, kann sich auch geistig mit den Pilgernden vereinen, um den Ablass zu gewinnen: durch eine Wallfahrt, durch den Empfang der Sakramente der Versöhnung und der Eucharistie, durch Werke der Barmherzigkeit wie Alten- und Krankenbesuche sowie durch Spenden für wohltätige Zwecke. Es wäre eine besondere Frucht des Gnadenjahres, wenn es gelingen würde, sich mit einem Menschen zu versöhnen, mit dem man seit Jahren im Unfrieden lebt.

Am 13. Mai 2024 hat der Vatikan die Regeln für den Ablass zum Heiligen Jahr 2025 bekanntgegeben. Als Download finden Sie die Festlegungen von Papst Franziskus: Über die Gewährung eines Ablasses während des Heiligen Jahres 2025.