Die Pfarreien brauchen jeweils ein starkes Team aus Frauen und Männern,
das sachgerecht und mit Weitsicht plant und entscheidet.
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Im Erzbistum Bamberg gibt es rund 550 (Filial-) Kirchenstiftungen. Diese Stiftungen werden durch die Kirchenverwaltung, die sich aus dem jeweiligen Pfarrer sowie den gewählten, ehrenamtlichen Kirchenverwaltungsmitgliedern zusammensetzt, vertreten. Für die Mitgliedschaft in der Kirchenverwaltung ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich. Die Amtszeit der Kirchenverwaltung beträgt sechs Jahre. Die Aufgabenbereiche der Kirchenverwaltung sind vielfältiger Natur und breit gefächert. Daher kann sich jede Person mit ihren individuellen Fähigkeiten und Begabungen aktiv einbringen. Hauptaufgabe der Kirchenverwaltung ist der sorgsame und sparsame Umgang mit dem der KirchenstiftunganvertrautenVermögen. Dabei kann es sich um Kapital, Grundstücke oder Gebäude handeln. Auch obliegt es der Kirchenverwaltung, sich um Unterhalt und Nutzung der kirchlichen Gebäude zu kümmern. Ebenso liegt die Verantwortung für die bei den Kirchenstiftungen und in den Kindertagesstätten angestellten Personen bei der Kirchenverwaltung. Die Kirchenverwaltung ermöglicht pastorale Arbeit und schafft die Rahmenbedingungen für das Gemein- deleben sowie das freiwillige Engagement Ehrenamtlicher, ohne die die Kirche vor Ort nicht lebensfähig ist. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat ist daher unerlässlich.
Weil ich damit etwas für mich selbst tun kann:
Ich kandidiere, weil ich durch mein Ehrenamt Kirche verwalten und Zukunft gestalten kann!
Für das ehrenamtliches Engagement in der Kirchenverwaltung erhalten Sie vielfältige Unterstützung durch Haupt- und Ehrenamtliche vor Ort sowie das Erzbischöfliche Ordinariat.
Auf der Seite des Erzbistums Bamberg finden Sie weitere Informationen.