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Personalauswahl und Personalentwicklung von ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Die Prävention sexualisierter Gewalt wird in Bewerbungs- und Personalgesprächen thematisiert. Alle haupt-, ehrenamtlich und nebenberuflich tätigen Personen, die in unserem Seelsorgebereich Gügel mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, werden entsprechend geschult.
Die Pfarreien des Seelsorgebereichs Gügel und ihre Einrichtungen sind verpflichtet, von ehrenamtlich und hauptberuflich regelmäßig in der Kinder- und Jugendarbeit Tätigen alle fünf Jahre das erweiterte Führungszeugnis einzusehen. Darüber hinaus müssen alle hauptberuflich Tätigen einmalig eine Selbstverpflichtungserklärung verbunden mit dem für den Seelsorgebereich Gügel festgelegten Verhaltenskodex unterschreiben.
Vor Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit muss ein Gespräch geführt werden, in dem auch die Prävention zum Schutz vor sexualisierter Gewalt thematisiert und auf die persönlichen Verpflichtungen entsprechend diesem Konzept hingewiesen wird. Die Selbstverpflichtung zur Kultur der Achtsamkeit und Verpflichtung zur Verhaltenskodex ist obligatorisch. Ferner sind ehrenamtlich Tätige, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Kontakt mit Schutzbefohlenen haben, angehalten an einer Präventionsschulung teilzunehmen.
Sobald die hauptamtliche Tätigkeit Kontakt mit Schutzbefohlenen einschließt, ist eine Präventionsschulung verpflichtend. Die empfohlene Schulungsdauer orientiert sich an der Intensität des Kontaktes mit Schutzbefohlen.